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Wohnungseigentumsverwaltung
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die im § 27 Absatz 1 und 2 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.

Kaufmännisch Leistungen innerhalb der Wohnungseigentumsverwaltung

  • Einrichtung eines Verwaltungskontos auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Buchung und Ausführung sämtlicher Geldein- und -ausgänge
  • Zahlungseingang der Hausgelder und zeitnahes Mahnen offener Hausgelder
  • Prüfung und Zahlung aller Eingangsrechnungen
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Erstellung der jährlichen Gesamt- und Einzelabrechnungen je Wohneinheit
  • Ausstellung einer Bescheinigung nach § 35 a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen für jeden Wohnungseigentümer)
  • Erstellung der Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
  • Vorbereitung und Durchführung von ordentlichen und bei Bedarf außerordentlichen Eigentümerversammlungen in Verbindung mit dem zeitnahen Umsetzen der Beschlüsse
  • Abschluss und Überwachung aller notwendigen Verträge (Versicherungen, Hausmeister, Wartungen, Versorger usw.)
  • Durchführung der Lohnbuchhaltung nebst Erstellung aller An- und Abmeldungen bei der Sozialversicherung für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer der Wohnungseigentümergemeinschaft

Technische Leistungen innerhalb der WEG-Verwaltung


Inauftraggabe der laufenden Instandhaltung. Telefonisch bekannt gegebene Defekte werden sofort in Auftrag gegeben und nach Möglichkeit zeitnah – in Notfällen sofort – erledigt

  • Planung von mittleren bzw. großen Instandhaltungen bei Objekten, die sanierungsbedürftig sind (wobei je nach Art und Größe gegebenenfalls Sonderfachleute auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft hinzugezogen werden)
  • Prüfung der Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen
  • Einholung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen an Handwerker zur Durchführung notwendiger Instandhaltungs- und
  • Instandsetzungsmaßnahmen (Verhandlungen und Vergaben werden über den Zentraleinkauf der Unternhemensgruppe Glöckle geführt)
  • Einstellung von Hausmeister- und Hausreinigungspersonal und Überwachung der beauftragten Arbeiten
  • technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Anlage (mit einem Fachmann) mit Anfertigung eines ausführlichen Protokolls
  • Beratung bei Modernisierungs- und Energieeinsparmaßnahmen

Persönliche Betreuung innerhalb der WEG-Verwaltung


  • Korrespondenz mit den Eigentümern, Mietern, Behörden, Handwerkern usw.
  • telefonische, schriftliche und persönliche Beratung in Fragen Ihres Wohnungseigentums
  • Information des Verwaltungsbeirates über wichtige Maßnahmen in der Wohnanlage
  • Überwachung der Hausordnung und Schlichtung bei Differenzen, bzw. Durchsetzung der Hausordnung
  • für Kapitalanleger: Verwaltung Ihres Sondereigentums einschließlich Vermietung gegen zusätzliche Gebühr – siehe Sondereigentumsverwaltung

WEG-Verwaltungsvertrag

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