Wohnungseigentumsverwaltung
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die im § 27 Absatz 1 und 2 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
Kaufmännisch Leistungen innerhalb der Wohnungseigentumsverwaltung
- Einrichtung eines Verwaltungskontos auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Buchung und Ausführung sämtlicher Geldein- und -ausgänge
- Zahlungseingang der Hausgelder und zeitnahes Mahnen offener Hausgelder
- Prüfung und Zahlung aller Eingangsrechnungen
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Erstellung der jährlichen Gesamt- und Einzelabrechnungen je Wohneinheit
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Ausstellung einer Bescheinigung nach § 35 a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen für jeden Wohnungseigentümer)
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Erstellung der Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
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Vorbereitung und Durchführung von ordentlichen und bei Bedarf außerordentlichen Eigentümerversammlungen in Verbindung mit dem zeitnahen Umsetzen der Beschlüsse
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Abschluss und Überwachung aller notwendigen Verträge (Versicherungen, Hausmeister, Wartungen, Versorger usw.)
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Durchführung der Lohnbuchhaltung nebst Erstellung aller An- und Abmeldungen bei der Sozialversicherung für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer der Wohnungseigentümergemeinschaft
Technische Leistungen innerhalb der WEG-Verwaltung
Inauftraggabe der laufenden Instandhaltung. Telefonisch bekannt gegebene Defekte werden sofort in Auftrag gegeben und nach Möglichkeit zeitnah – in Notfällen sofort – erledigt
- Planung von mittleren bzw. großen Instandhaltungen bei Objekten, die sanierungsbedürftig sind (wobei je nach Art und Größe gegebenenfalls Sonderfachleute auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft hinzugezogen werden)
- Prüfung der Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen
- Einholung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen an Handwerker zur Durchführung notwendiger Instandhaltungs- und
- Instandsetzungsmaßnahmen (Verhandlungen und Vergaben werden über den Zentraleinkauf der Unternhemensgruppe Glöckle geführt)
- Einstellung von Hausmeister- und Hausreinigungspersonal und Überwachung der beauftragten Arbeiten
- technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Anlage (mit einem Fachmann) mit Anfertigung eines ausführlichen Protokolls
- Beratung bei Modernisierungs- und Energieeinsparmaßnahmen
Persönliche Betreuung innerhalb der WEG-Verwaltung
- Korrespondenz mit den Eigentümern, Mietern, Behörden, Handwerkern usw.
- telefonische, schriftliche und persönliche Beratung in Fragen Ihres Wohnungseigentums
- Information des Verwaltungsbeirates über wichtige Maßnahmen in der Wohnanlage
- Überwachung der Hausordnung und Schlichtung bei Differenzen, bzw. Durchsetzung der Hausordnung
- für Kapitalanleger: Verwaltung Ihres Sondereigentums einschließlich Vermietung gegen zusätzliche Gebühr – siehe Sondereigentumsverwaltung
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WEG-Verwaltungsvertrag
Formular - Download
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