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Sondereigentumsverwaltung
Die Verwaltung von Sondereigentum kommt der Mietshausverwaltung nahe, mit dem kleinen Unterschied, dass es sich meist um die Verwaltung einer einzelnen Wohnung (Sonder- oder Teileigentum) oder manchmal auch mehrerer Wohnungen innerhalb einer
Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.

Wir bieten die Verwaltung Ihres Sondereigentums auch unabhängig von der Beauftragung mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an.

Dies beinhaltet je nach vertraglicher Gestaltung die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung von Sondereigentum nebst dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehört.

Es werden gemäß der oben genannten Einführung folgende Arbeiten erledigt:

  • Durchführung des Mietinkasso (einschließlich Überwachung und Beitreibung rückständiger Mieten).
  • Komplette Betreuung des Mieters in allen Angelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Behörden, Versorgungsunternehmen und Handwerkern
  • Durchführung und Überwachung von Reparaturmaßnahmen
  • Erledigung sämtlichen Zahlungsverkehrs.
  • Anfertigung der jährlichen Nebenkostenabrechnung für Heiz- und Betriebskosten (einschließlich Vorauszahlungsanpassung)

 

Vertrag über Sondereigentumsverwaltung

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